Informationen für neue Patienten

Telefonische Terminvereinbarung

Wir bitten Sie in jedem Fall, bevor Sie die Praxis aufsuchen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Dies ist deshalb wichtig, um lange Wartezeiten möglichst zu vermeiden. Jetzt in Corona-Zeiten können wir den Praxisbetrieb so organisieren, dass Sie möglichst in keinen direkten Kontakt zu anderen Patienten kommen.

Bei der Erstvorstellung wird Folgendes benötigt:

  • Kopien der Befunde von den vorbehandelnden Fachärzten wie z. B. Neurologen
  • Aktuelle Laborwerte
  • Röntgenbilder, MRT, u.s.w.
  • Ihre aktuelle Medikamentenliste

Wenn Sie diese Unterlagen gleich zum ersten Termin mitbringen, dann erleichtern Sie sich und uns die Arbeit.

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, dann legen Sie bitte ihre Krankenversicherungskarte vor.

Falls eine Überweisung vorliegt, zusätzlich den Überweisungsschein. Grundsätzlich können Sie unsere Praxis auch direkt ohne Überweisung aufsuchen.

Wichtiger Hinweis

Wenn Sie inmitten einer gerichtlichen Auseinandersetzung (Sozialgericht, Schadensersatzverfahren, Schmerzensgeld, Berufsunfähigkeitsklage) stehen oder ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt wurde, dann sollte der Beginn einer speziellen Schmerztherapie bis zu einer endgültigen Entscheidung verschoben werden.